Allgemeine Geschäftsbedingungen der OF Projekt GmbH für das „40. Hunsrücker Oktoberfest“ in Lautzenhausen – Stand: April 2023
1. Inhaltliche, zeitliche und räumliche Gültigkeit
1.1 Die AGB gelten für alle Rechtsgeschäfte zwischen der OF Projekt GmbH, Bachstraße 3, 56841 Traben-Trarbach als Veranstalter des „40. Hunsrücker Oktoberfestes“ vom 29.09.2023. - 04.11.2023 in Lautzenhausen,
(-nachfolgend Veranstalter-)
und den Gästen des „40. Hunsrücker Oktoberfestes“ in Lautzenhausen
(-nachfolgend Gast-).
1.2 Der Veranstalter wird vertreten durch den Geschäftsführer oder einen Prokuristen.
1.3 Diese AGB gelten für das Festzelt in der Flugplatzstraße in Lautzenhausen, das Festgelände und die dazugehörigen Freiflächen, Verkehrswege und sonstige Einrichtungen.
2. Sicherheitshinweise und Zutrittsbeschränkungen zur Veranstaltung
2.1 Minderjährige erhalten grundsätzlich bei allen Abendveranstaltungen keinen Zutritt ins Festzelt.
Eine Ausnahme kann nur für Jugendliche ab 16 Jahren gewährt werden, wenn eine Erziehungsbeauftragung („Mutti-Zettel“) in zweifacher Ausfertigung vollständig und gemäß den gesetzlichen Vorschriften ausgefüllt, vom Erziehungsberechtigten sowie vom Erziehungsbeauftragten unterschrieben und ein Exemplar bei der Eingangskontrolle dem Veranstalter ausgehändigt wird sowie die zweite Ausfertigung vom Minderjährigen während der Veranstaltung ständig mitgeführt wird.
2.2 Die Gäste sind jederzeit verpflichtet, den Anordnungen des Festwirtes und des Sicherheitspersonals Folge zu leisten.
2.3 Angetrunkenen Gästen kann der Zutritt zur Veranstaltung verwehrt werden. Gleiches gilt, wenn Gäste im Laufe der Veranstaltung entsprechend auffallen. Dies gilt neben Einzelgästen auch für Gastgruppen. Gäste, denen der Zutritt zur Veranstaltung verwehrt wird bzw. die aus dem Festzelt verwiesen werden, müssen das Festgelände verlassen. Der Veranstalter behält sich vor, jederzeit Gäste in Ausübung seines Hausrechts des Festzeltes zu verweisen. Wird dem Verweis nicht Folge geleistet, so wird Hausverbot erteilt und jeder Verstoß als Hausfriedensbruch behandelt und verfolgt.
2.4 Rauchen ist im gesamten Festzelt mit Ausnahme der ausgewiesenen Raucherbereiche untersagt.
2.5 Wird einem Gast der Zutritt aus einem der oben angeführten Gründe verwehrt oder wird der Gast von der Veranstaltung entfernt, so hat er keinen Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises – auch nicht für die Folgeveranstaltungen.
2.6 Der Zutritt und Aufenthalt im „Gaudi Box“ Bereich ist nur Gästen mit Eintrittskarten für den „Gaudi Box“ Bereich gestattet.
2.7 Das „40. Hunsrücker Oktoberfest“ stellt um ca. 00.30 Uhr am Folgetag auf die Abendveranstaltung den Ausschank ein und das Festzelt muss um 01.00 Uhr am Folgetag auf die Abendveranstaltung geräumt sein.
3. Eintrittskarten
3.1 Die Abwicklung des Ticketverkaufs wird durch den Dienstleister Ticket i/O GmbH durchgeführt.
3.2 Der Erwerb von Eintrittskarten ist nur möglich per Online-Kauf unter www.oktoberfest-hunsrueck.de oder telefonisch bei der Tickethotline +49 221 300 84312.
3.3 Nach Bestellbestätigung per Email gilt der Kaufvertrag zwischen dem Veranstalter und dem Gast als geschlossen. Gemäß § 312 b Abs. 3 Nr. 6 BGB finden die Vorschriften über Fernabsatzverträge auf Dienstleistungen aus dem Bereich der Freizeitveranstaltungen wie das „40. Hunsrücker Oktoberfest“ keine Anwendung. Der Gast hat daher kein 2-wöchiges Widerrufsrecht. Eine Rückgabe der Tickets ist ausgeschlossen.
3.4 Die über den Dienstleister Ticket i/O GmbH erworbenen Eintrittskarten können durch den Gast selbst ausgedruckt werden (PrintAtHome).
In dem jeweils einmalig verwertbaren 2D Barcode pro PrintAtHome Ticket sind sämtliche relevanten Informationen gespeichert, die notwendig sind, um die Gültigkeit des Tickets zu überprüfen. Der Zugang zur Veranstaltung kann u.a. verweigert, wenn:
· der Barcode nicht mehr lesbar und dadurch eine elektronische Kontrolle nicht mehr möglich ist;
· der Barcode auf dem PrintAtHome Ticket schon durch die elektronische Einlasskontrolle entwertet wurde, weil z.B. bereits eine andere Person mit einer Kopie des Barcodes dieses PrintAtHome Tickets die Einlasskontrolle passiert hat;
· die Bezahlung gleich welcher Art nicht zu einer erfolgreich abgeschlossenen Zahlung (z.B. Kreditkarte gesperrt, Unterdeckung des Kontos) führt, wodurch der jeweilige Barcode des PrintAtHome Tickets automatisch gesperrt und dadurch kein Einlass zur Veranstaltung gewährt wird.
3.5 Bitte verwahren Sie das PrintAtHome Ticket so sorgfältig wie Bargeld oder normale Tickets auf, so dass keine unbefugte Person von diesem PrintAtHome Ticket eine Kopie machen oder anderweitigen Missbrauch betreiben kann. Anderenfalls besteht die Gefahr, dass der Zugang zu der Veranstaltung verweigert wird. Für den Fall, dass von einem PrintAtHome Ticket Kopien auftauchen, behält sich der Veranstalter das Recht vor, den Besitzern der Kopien bzw. dem Besitzer des unbefugt vervielfältigten PrintAtHome Tickets den Zugang zu der Veranstaltung zu verweigern.
3.6 Weiterhin behält sich der Veranstalter das Recht vor, von dem Käufer, dessen Ticket aufgrund seines Verschuldens unberechtigt vervielfältigt wurde, Zahlung des Gesamtwertes der vervielfältigen PrintAtHome Tickets zu verlangen. Der Veranstalter trägt keine Verantwortung für durch unbefugte Vervielfältigung oder Missbrauch des PrintAtHome Tickets verursachte Unannehmlichkeiten.
3.7 Die Eintrittskarten sind bis Veranstaltungsende aufzubewahren. Auf Nachfrage des Veranstalters sind die Karten jederzeit vorzulegen. Ein erneuter Einlass nach Verlassen des Festzeltes ist nur möglich, wenn das Ticket beim Verlassen gescannt und beim Wiederbetreten erneut vorgelegt wird. Die Fälschung und Herstellung von Eintrittskarten des Veranstalters wird zivil- und strafrechtlich verfolgt.
3.8 Die mit Kauf der Eintrittskarte reservierten Sitzplätze sind bis zum Eintreffen der Gäste reserviert. Werden die Plätze komplett verlassen, so kann es sein, dass andere Personen diese einnehmen. Der Veranstalter behält sich vor, nicht eingenommene Plätze wieder zu vergeben. Platzänderungen, insbesondere die Zuweisung eines anderen Tisches, bleiben dem Veranstalter vorbehalten.
4. Wertmarken (Getränke-Bons) und Verzehrgutscheine
4.1 Wertmarken (Getränke-Bons) können beim Veranstalter im Festzelt erworben werden. Die Wertmarken können ausschließlich für Getränke eingelöst werden und müssen hierzu dem Servicepersonal ausgehändigt werden. Die Wertmarken haben nach Erwerb eine Gültigkeit von 5 Jahren und können nicht zurückgegeben werden. Eine Erstattung des Kaufpreises bei Nichteinlösung wird ausgeschlossen.
4.2 Für den „Gaudi Box“ Bereich werden Verzehrgutscheine zusammen mit einer Eintrittskarte erworben. Diese gelten nur für die jeweils gebuchte Veranstaltung und stellen gleichzeitig einen Mindestverzehr dar. Die Verzehrgutscheine werden zusammen mit den Eintrittskarten verschickt. Bei PrintAtHome-Tickets müssen die Gutscheine durch den Erwerber ausgedruckt oder auf dem Handy vorgehalten werden. Es gelten die gleichen Bedingungen wie für die Eintrittskarten (Punkt 3.4 – 3.6). Die Festzelt-Küche schließt um 22:00 Uhr. Bestellungen für Speisen werden bis 21:30 angenommen. Bis dahin nicht eingelöste Verzehrgutscheine verfallen ersatzlos. Die Verzehrgutscheine müssen zur Verrechnung dem Servicepersonal im „Gaudi Box“ Bereich vorgelegt werden und können ausschließlich für Speisen eingelöst werden. Eine Einlösung gegen Getränke ist nicht möglich. Eine Erstattung bei Nichteinlösung oder eine Auszahlung von Restsummen wird ausgeschlossen.
5. Rücktritt vom Vertrag/Veranstaltungsausfall/Leistungsänderungen
5.1 Eine Rückgabe von Eintrittskarten sowie von Verzehrgutscheinen ist ausgeschlossen.
5.2 Der Veranstalters ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Kaufvertrag zurückzutreten, wenn eine einzelne Veranstaltung oder das Oktoberfest als Ganzes abgesagt wird oder höhere Gewalt, nicht zu vertretende Betriebsstörungen durch Streiks, Erkrankung einer nicht unerheblichen Zahl von Mitarbeitern oder andere, von dem Veranstalters nicht zu vertretende Leistungshindernisse, die durch zumutbare Aufwendungen nicht überwunden werden können, die Erfüllung des Kaufvertrags unmöglich machen. Dies gilt auch, wenn der Veranstalter Anlass zu der Annahme hat, insbesondere wegen Drohungen oder Mitteilungen von Behörden, dass die Sicherheit der Veranstaltung gefährdet wird. Sollte eine Veranstaltung, gleichgültig aus welchen Gründen, nicht möglich sein, kann die Eintrittskarte zurückgegeben werden. In diesem Fall bestehen, mit Ausnahme der Erstattung des bezahlten Eintrittsgeldes und Erstattung der bezahlten Verzehrgutscheine je nach gewählter Preiskategorie keinerlei Ansprüche des Gastes gegenüber dem Veranstalter.
5.3 Der Veranstalter ist berechtigt, das Programm (einsehbar unter www.oktoberfest-hunsrueck.de) einer Veranstaltung aufgrund von Absagen der Unterhaltungsband oder Einzelkünstlern (wegen z.B. Erkrankung, Doppelbuchung etc.), auch kurzfristig, zu ändern. Dazu wird der Veranstalter, unter Berücksichtigung der Interessen des Gastes, Ersatzkünstler verpflichten und dies dem Gast in geeigneter Weise kommunizieren.
Eine Programmänderung, auch nach Kauf der Eintrittskarte, führt nicht zu Ansprüchen des Gastes gegenüber dem Veranstalter und auch nicht zum Rückgaberecht der erworbenen Eintrittskarte.
5.4 Beim Speisenangebot im „Gaudi Box“ Bereich oder „Wiesn Club“ Bereich behält sich der Veranstalter Änderungen im Angebot vor, insbesondere bei saisonbedingten Artikeln.
6. Video- und Tonaufnahmen während der Veranstaltung
Das Festzelt sowie das gesamte Veranstaltungsgelände sind Video-überwacht. Der Gast ist damit einverstanden, dass der Veranstalter Bild- und Tonaufnahmen des Veranstaltungsgasts, die diesen als Teilnehmer der Veranstaltung zeigen, zu Informations- und Dokumentations-zwecken erstellt, vervielfältigt und in Print- und audiovisuellen Medien veröffentlicht. Diese Einwilligung erfolgt vergütungslos sowie zeitlich und räumlich unbeschränkt.
7. Verbotene Gegenstände/Taschengröße/Taschenkontrollen
7.1 Es ist jedem Gast verboten, Flaschen, Dosen, Flyer, Aufkleber, Plastikkanister, Waffen, Drogen im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes, pyrotechnische Artikel, Fackeln, Wunderkerzen und sonstige gefährliche Gegenstände, die die Veranstaltung stören könnten, sowie Gegenstände aus Glas mitzubringen.
7.2 Das Mitführen von Rucksäcken ist untersagt, lediglich das Mitführen von (Hand-)Taschen bis zur maximalen Größe von ca. 30 x 20 cm (DIN A4-Format) ist gestattet.
7.3 Bei Nichtbeachtung dieser Verbote erfolgt der Verweis vom Veranstaltungsgelände, ohne dass der Gast eine Rückerstattung des Eintrittspreises verlangen könnte. Der Veranstalter ist jederzeit berechtig, in Ausübung seines Hausrechts, Kontrollen von mitgebrachten Gegenständen, insbesondere Taschen vorzunehmen.
8. Haftung des Veranstalters
Der Veranstalter haftet, außer bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, nur für grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzungen, insbesondere beim Abhandenkommen von Kleidungs- oder Wertgegenständen, soweit nicht besondere Vereinbarungen getroffen sind. Die Beschränkung der Haftung gilt auch für die Haftung des Veranstalters für von ihm eingesetzte Mitarbeiter, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen und gesetzliche Vertreter. Im Falle von einfach fahrlässig verschuldeten Leistungsstörungen, einfach fahrlässig verschuldeten vorvertraglichen oder nebenvertragliche Pflichtverletzungen ist die Haftung des Veranstalters ausgeschlossen, es sei denn, es sind wesentliche Pflichten verletzt, deren Einhaltung zur Erreichung des Vertragszwecks geboten ist, oder die aus berechtigter Inanspruchnahme von besonderem Vertrauen erwachsen. In diesem Fall beschränkt sich die Haftung des Veranstalters auf den Ersatz vorhersehbarer Schäden. Es ist allen Gästen ausdrücklich untersagt, die Bänke und Tische zu betreten. Bei Verstößen gegen dieses Verbot ist eine Haftung des Veranstalters für hieraus resultierende Schäden ausgeschlossen.
9. Datenschutz
9.1 Informationen über die Verarbeitung von personenbezogenen Daten vor und während des Ticketkaufes finden Sie in der Datenschutzerklärung (https://www.oktoberfest-hunsrueck.de/datenschutz/) des Veranstalters.
9.2 Während der Veranstaltung werden durch den Veranstalter Foto- und Videoaufnahmen (Bildaufnahmen) angefertigt. Diese Bildaufnahmen werden zu Marketingzwecken sowohl auf der Website als auch auf den Social Media Seiten (Facebook, Instagram) des Veranstalters veröffentlicht. Die Rechtmäßigkeit der Veröffentlichung von Aufnahmen, welche einen Überblick über das Publikum darstellen, ergibt sich aus dem berechtigten Interesse des Veranstalters an einer optimalen medienwirksamen Präsentation der Veranstaltung gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO und § 23 Abs. 1 Nr. 3 KunstUrhG.
9.3 Die Anfertigung und Veröffentlichung von Bildaufnahmen durch den Veranstalter, welche einzelne Gäste oder kleine Gruppen von Gästen abbilden, erfolgt auf Grundlage deren Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO und § 22 KunstUrhG. Der Gast erklärt sich damit einverstanden, dass die Einwilligung durch seine eindeutige Positionierung zur Bildaufnahme (z.B. Positionierung zur Kamera, Lächeln in die Kamera, u.Ä.) erklärt wird. Die einmal erteilte Einwilligung kann der Gast jederzeit ohne die Angabe von Gründen direkt gegenüber dem aufnehmenden Foto- bzw. Videografen, oder gegenüber dem Veranstalter widerrufen werden.
10. Hinweis gem. Art. 14 ODR-Verordnung
10.1 Kunden, die Verbraucher i.S.d. § 13 BGB sind, haben die Möglichkeit im Streitfall auf dem EU-Portal „Ihr Europa“ (http://europa.eu/youreurope/citizens/index_de.htm) ein Online-Schlichtungsverfahren unter Hinzuziehung einer anerkannten Schlichtungsstelle durchzuführen. Hierzu können sie sich der Online-Schlichtungs-Plattform der EU unter der URL: http://ec.europa.eu/consumers/odr/ bedienen.
10.2. Das Online-Schlichtungsverfahren ist nicht zwingende Voraussetzung für das Anrufen zuständiger ordentlicher Gerichte, sondern stellt eine alternative Möglichkeit dar, Differenzen, die im Rahmen eines Vertragsverhältnisses auftreten können, zu beseitigen.
10.3. Sonstige nationale Vorschriften zur Durchführung von Schlichtungsverfahren bleiben von den vorstehenden Regelungen in Ziffer 10.1 und 10.2 unberührt.
11. Schlussbestimmungen
11.1 Für alle Verträge zwischen dem Veranstalter und den Gästen gelten ausschließlich diese AGB – andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, dieses auch ohne ausdrücklichen Widerspruch.
11.2 Durch Bezahlung der Eintrittskarten akzeptieren die Gäste die AGB für das „40. Hunsrücker Oktoberfest“ in Lautzenhausen.
11.3 Jegliche Werbung im Zelt ist nur nach ausdrücklicher Genehmigung durch den Veranstalter gestattet. Bei Zuwiderhandlung werden dem Verursacher die Reinigungskosten in Rechnung gestellt. Dies gilt insbesondere für Flyer und Aufkleber.
11.4 Mitarbeiter des Veranstalters sind zu mündlichen Vertragsabreden, Änderungen dieser Geschäftsbedingungen oder sonstiger mündlicher Absprachen nicht befugt. Ergänzende oder abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Veranstalter.
12. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht berührt. Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden müssen schriftlich festgelegt werden. Für das Vertragsverhältnis gilt das deutsche Recht. UN – Kaufrecht ist nicht anzuwenden. Als Gerichtstand wird Traben-Trarbach vereinbart.
Traben-Trarbach, den 18.04.2023